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Der Lehrer Steiner, gerade versetzt ans Gymnasium einer norddeutschen Kleinstadt, bemerkt, daß sie Gemeinde von einer Gruppe junger Leute, zu denen auch einer seiner Schüler gehört, regelrecht terrorisiert wird: Bei Geburtstagsfeiern etablierter Familien, Abschlußfesten und Gemeindeveranstaltungen erscheinen sie ungeladen und versuchen durch agressives Verhalten Schlägereinen zu provozieren. Die Angst vor Gewalt lähmt alle; selbst die Polizei ist unentschlossen. Die Gruppe fühlt sich bald als Herren der Stadt. Die drei Jungen Andreas, Martin und Werner sind Mitglieder der Gruppe. Der hochsensible und intelligente Andreas ist in der Schule ein Außenseiter und leidet unter der übermäßigen Fürsorglichkeit seiner Mutter, die versucht ihn an sich zu binden. Der Schlosser Martin fühlt sich unterschätzt und träumt davon, die Stadt zu verlassen und in der Fremde Anerkennung und Glück zu finden. Werner leidet unter seinem dominanten Vater, der ihn zum Nachfolger in seinem Betrib machen möchte, doch Werner hat andere Berufspläne, ist jedoch unfähig sich gegen seinen Vater zu behaupten. Alle drei finden Halt und eine Art von Sicherheit in der Gruppe der Radikalen jugendlichen. Während Andreas und Werner mit der Zeit erkennen, daß die Gewaltbereitschaft der Gruppe bedenkliche Ausmaße annimmt, verliert sich Martin in seiner Begeisterung für eben diese. Steiner ist die Passivität der Erwachsenen, der Stadtverwaltung gegenüber den Jugendlichen unbegreiflich. So versucht er, die gewalttätigen Außenseiter wieder zurückzuholen. Als eine Fernsehreporterin auf die Zustände in der Stadt hinweist, wird die Polizei doch aktiv. Die jugendliche Gruppe wird vor Gericht gestellt. In den dramatischen Verhören erscheinen sie als Stiefkinder einer Sozialisierung, die nur durch berufliche Erfolge funktioniert. In ihrer sozialen Benachteiligung schließen sie sich zusammen, wollen auf sich aufmerksam machen. Ihre ideologische Verbrämung ist das Rechtsaußen: Provozieren, herausfordern, reinschlagen. Am Ende des Verfahrens Hafstrafen, meist auf Bewährung, doch Hilflosigkeit bei Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Gutachter und Richter: Man hat nur dem Gesetz genüge getan. Die Erwachsenen wollen die milden Strafen nicht akzeptieren. Der Lehrer wird als der eigentliche Übeltäter gesehen, da er dazu beigetragen hat, die Zustände öffentlich zu machen.
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